Company

IQAM Invest GmbH

Regulator warning

Named in 1 sanctions listing.

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Sanctions and listings1

  • Effective
    18 Nov 2025; 10 Dec 2021; 26 Sep 2023
    Ended
    21 Nov 2030; 16 Dec 2026; 3 Oct 2028

    UCITS

    Austrian Financial Market Authority (FMA)EU ESMA SanctionsAustria

    Administrative sanction and measure

    Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die IQAM Invest GmbH wegen Verstößen gegen Veranlagungsbestimmungen Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen die Kapitalanlagegesellschaft IQAM Invest GmbH als juristische Person eine Geldstrafe von 2.200 Euro wegen zwei Verstößen gegen Veranlagungsbestimmungen in Bezug auf Investmentfonds (§ 80 Absatz 1 Investmentfondsgesetz 2011 und § 3 Absatz 1 der 4. Derivate-Risikoberechnungs- und Meldeverordnung) mittels Straferkenntnis (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz) verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

    Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen IQAM Invest GmbH wegen eines Verstoßes gegen Veranlagungsvorschriften und eines Verstoßes gegen Aufsichtsbestimmungen Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen die IQAM Invest GmbH als juristische Person wegen eines Verstoßes gegen Veranlagungsbestimmungen in Bezug auf Investmentfonds (§ 80 Absatz 1 Investmentfondsgesetz 2011, InvFG 2011) und eines Verstoßes gegen Aufsichtsbestimmungen in Bezug auf Investmentfonds (§ 151 Z 12 InvFG 2011) mittels Straferkenntnis im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) eine Geldstrafe von 1.470 Euro verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

    Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die IQAM Invest GmbH wegen Verstößen gegen Veranlagungsbestimmungen Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen die IQAM Invest GmbH als juristische Person eine Geldstrafe von 7.000 Euro verhängt. Es handelt sich um eine beschleunigte Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG). Die IQAM Invest GmbH hat für zwei von ihr verwalteten Fonds in Fondsanteile eines dritten Fonds investiert, der nach seinen Vertragsbedingungen nicht den vorgeschriebenen Veranlagungskriterien des § 71 Abs. 1 Investmentfondsgesetz 2011 entsprach. Diese Bestimmung dient dem Anleger:Innenschutz. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

    registers.esma.europa.eu

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